Zwar spendet Sie im Dunkeln natürlich Licht, doch eignet sich eine taktische Taschenlampe mit Stroboskop-Funktion auch für die Selbstverteidigung und darf man eine solche überhaupt als Waffe, z.B. als Schlagstock verwenden? Darf man eine Taser Taschenlampe legal erwerben und besitzen? All diese Fragen wollen wir im nachfolgenden Beitrag ausführlich beantworten.
Taschenlampe als Waffe zur Selbstverteidigung
Es gibt einige Möglichkeiten eine taktische Taschenlampe als Waffe zum Zwecke der Selbstverteidigung einzusetzen. Diese Möglichkeiten wollen wir uns einmal im Detail ansehen und die Sinnhaftigkeit bewerten. Zunächst einmal eignet sich diese, wenn ausreichend stabil, als Schlagwerkzeug. Die taktischen Modelle verfügen hierfür über spitze Enden, ähnlich wie ein Tactical Pen. Diese dienen als Druckpunktverstärker, um die Kraft auf eine möglichst kleine Fläche zu konzentrieren. Zudem sind diese zumeist aus hochfestem Luftfahrtaluminium gefertigt, so dass man keine Sorge haben muss diese beim Einsatz ernsthaft zu beschädigen.
Aber auch schwere Stabtaschenlampen eignen sich bestens, um sie als Schlagwerkzeug zweckzuentfremden. Auch gibt es solche, die absichtlich in der Form eines Schlagstocks gefertigt sind. Bei diesen wäre ich nur rechtlich etwas vorsichtig, da diese explizit als Waffe beworben werden. Hier könnte der Verdacht auf eine verborgene bzw. getarnte Waffe naheliegen.
Stroboskop Taschenlampe zum Blenden und Desorientieren
Darüberhinaus eignen sich vor allem auch taktische Lampen mit Stroboskop-Funktion für die Selbstverteidigung. Der Strobe ist in der Lage, vor allem bei Nacht, einen Angreifer durch die grellen Lichtblitze zu desorientieren und zu blenden. Im Idealfall lässt der Angreifer kurzzeitig von seinem Angriff ab und Sie können die Chance zur Flucht ergreifen. Außer Gefecht gesetzt wird der Täter aber natürlich nicht. Erwarten Sie hier also bitte keine Wunder.
In meinen Augen ist eine Tactical Taschenlampe mit Stroboskop lediglich ein weiteres Tool in Ihrem Repertoire. Eine hervorragende Ergänzung zu einer Schreckschusspistole mit Reizstoffkartuschen oder einem Tierabwehrgerät. Hiermit lässt sich die Zeitspanne zur Flucht noch einmal etwas erweitern. Der Nahkampf ist meiner Meinung nach unbedingt zu meiden. Hier gibt es streng genommen nur Verlierer.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Auch ich führe bis auf wenige Aufnahmen eine Taschenlampe mit mir, aber alleine darauf würde ich mich im Fall der Fälle nicht verlassen wollen. Als Ergänzung zu anderen Selbstschutzmitteln aber äußerst sinnvoll. Davon abgesehen ist ein Licht in der Dunkelheit immer eine gute Idee. Allein schon einmal um zu wissen wo man hintritt.
Taschenlampe mit Elektroschocker
Es gibt darüber hinaus auch Taser Taschenlampen für die persönliche Selbstverteidigung. Wie der Name schon richtig vermuten lässt verfügen diese über einen integrierten versteckten Elektroschocker, um den Angreifer außer Gefecht zu setzen. Der großer Vorteil ist hier natürlich, dass man das Selbstschutzmittel nicht sofort als ein solches erkennt und man den Überraschungseffekt auf seiner Seite hat.
In Deutschland zählen die Taschenlampen mit Elektroschocker allerdings zu den verbotenen Gegenständen. Grund hierfür ist, dass die Waffe als Alltagsgegenstand getarnt ist.
Im Internet werden diese oft als vermeintlich legal angeboten, lassen Sie sich hier aber bitte nicht täuschen. Der Umgang, also der Erwerb und der Besitz von Taser Taschenlampen ist in Deutschland verboten. In Extremfällen kann bei einer Zuwiderhandlung eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen.
Ist eine Taschenlampe als Schlagstock legal?
Nun wollen wir uns noch ansehen, ob der Einsatz einer Taschenlampe überhaupt legal ist. Das ist in Deutschland ja immer nicht so ganz eindeutig und auch nicht immer mit gesundem Menschenstand voraussagbar. Ein Blick in das Waffengesetz ist unausweichlich. Doch wie auch immer gilt auch hier, dass es sich hierbei um keine verbindliche Rechtsberatung handelt. Alle Aussagen stellen lediglich meine persönliche Einschätzung der Rechtslage dar.
Zu allererst lässt sich natürlich feststellen, dass Taschenlampen nicht als Waffe eingestuft werden. Auch dann nicht wenn es sich um eine taktische Taschenlampe handelt, die man prinzipiell als Druckpunktverstärker einsetzen kann.
Auch wenn eine lange Stabtaschenlampe sehr robust gebaut ist und man diese prinzipiell als Schlagstock einsetzen kann, handelt es sich nach meiner Einschätzung nicht automatisch um einen den Waffen gleichgestellten Gegenstand. Ähnlich wie auch bei einem Kubotan. Das Führen in der Öffentlichkeit ist demnach also bedenkenlos möglich.
Achtsam wäre ich aber persönlich immer dann, wenn eine Taschenlampe vom Hersteller explizit als Waffe zum Selbstschutz beworben wird. Wenn es blöd läuft könnte man im schlimmsten Fall rechtliche Probleme bekommen bzw. in Erklärungsnot kommen. Bei einer handelsüblichen Taschenlampe müssen Sie sich aber wie gesagt keine Sorgen machen.
Taser Taschenlampen zählen allerdings zu den verbotenen Waffen, da hier die waffenrelevante Funktion verborgen und ein harmloser Alltagsgegenstand vorgetäuscht wird. Wie oben bereits eindringlich angemerkt, sollten Sie hier unbedingt die Finger davon lassen, auch wenn diese im Ausland ganz legal verkauft werden. In Deutschland sind diese absolut illegal. Jeglicher Umgang ist damit verboten. Dies schließt den Erwerb, den Besitz und natürlich auch das Führen ein. Bitte auch nicht im Ausland kaufen und einführen! Nur weil es da vielleicht erlaubt ist, bleibt es bei uns verboten.
FAQ
Wie kann eine Taschenlampe zur Selbstverteidigung genutzt werden?
Zum einen eignen sich taktische Taschenlampe durch Ihre Funktion bestens als Druckpunktverstärker, sprich als Schlagwerkzeug.
Zudem eignet sich die Stroboskop-Funktion hervorragend um einen Angreifer zu blenden und zu desorientieren. So ist Ihnen die sichere Flucht möglich.
Sind taktische Taschenlampen legal?
Ja, absolut. Immerhin handelt es sich hierbei ja um einen Alltagsgegenstand.
Vorsichtig sollte man sein, wenn die Taschenlampe explizit als Waffe zur Selbstverteidigung beworben wird.
Darf man eine Taser Taschenlampe legal erwerben?
Nein, eine Taschenlampe mit integriertem Elektroschocker zählt in Deutschland zu den verbotenen Waffen.
Hier wird die Funktion als Waffe in einem Alltagsgegenstand verborgen.