Taktische Peitschen und das Waffengesetz

Peitschen kennt jeder, sei es vom Reitsport oder als vielseitige Waffe bei Indiana Jones. Doch wie sieht es mit einer taktischen Peitsche, wie der Stinger Whip, zur Selbstverteidigung aus? Sind diese nach dem Waffengesetz überhaupt legal und darf man diese eventuell sogar in der Öffentlichkeit führen? Welche verschiedene Bauarten gibt es überhaupt? 


Peitschen als Waffe zur Selbstverteidigung

Eine Peitsche ist nicht gleich Peitsche. So dienen diese entweder sportlichen Zwecken, als Musikinstrument in Bayern, aber eben auch als Schlagwaffe in der Rinderzucht oder als Waffe zur Selbstverteidigung. Der bekannteste Vertreter ist vermutlich die Bullwhip aus Leder, die Sie bestimmt auch aus Indiana Jones nur zu gut kennen. Der berühmte Knall entsteht übrigens, wenn das dünne Ende die Schallmauer durchbricht. 

Die taktische Peitsche Stinger Whip und das Waffengesetz

Darüber hinaus gibt es auch weitere taktische Peitschen, die explizit zur Selbstverteidigung beworben und gedacht sind. Vor allem aber auch zur Tierabwehr. Solche Modelle, wie die oben dargestellte, so genannte Stinger Whip, bestehen aus einem stabilen Griffstück und einen mit kunststoffummantelten Stahlseil. Solche Modelle lassen sich auf Grund der kompakten Bauform sehr leicht verdeckt tragen. Ein sehr effektives Mittel zur Selbstverteidigung. Das Griffstück verfügt zudem über einen praktischen Glasbrecher. 

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Erwähnen möchte ich hier auch die afrikanische Peitsche Sjambok von Cold Steel, die einen Spezialfall darstellt. Diese ist etwas über einen Meter lang und besteht aus flexiblen Polypropylen. Die Schlagenergie lässt sich dadurch vorzüglich auf den Angreifer übertragen. Die Effektivität kann man im nebenstehenden Werbevideo des Herstellers eindrucksvoll sehen. 


Die taktische Peitsche und das Waffengesetz

Nun kommen wir zum eigentlich wichtigen Thema, nämlich um die Frage, wie taktische Peitschen sowie herkömmliche Modelle nach dem Waffengesetz eingestuft sind. Lesen Sie also bitte weiter bevor Sie sich ein Modell bestellen oder es gar durch die Fußgängerzone führen. Wie immer möchte ich auch hier noch einmal darauf hinweisen, dass ich kein Anwalt bin und daher keine verbindliche Rechtsberatung anbieten kann. Hierbei handelt es sich um meine, wenn auch gründlich recherchierte, persönliche Meinung. Ich würde es so halten, Sie sind aber ja ein freier Mensch. Lesen Sie daher unbedingt auch selbst im Gesetzestext nach und machen Sie sich ein eigenes Bild.

Bullwhip Peitsche

Wie verhält es sich denn nun mit normalen Peitschen für beispielsweise für den Pferdesport oder einer Bullwhip. Meiner Meinung nach spricht hier nichts für eine Einstufung als Waffe. Demnach sollten die Regeln für den Erwerb und das Führen nicht gelten. Diese sind in meinen Augen als ganz normaler Gegenstand zu sehen. Ich persönlich würde eine Peitsche aber wohl dennoch nicht offen in der Stadt herumtragen, um Probleme und schiefe Blicke zu vermeiden.

Anders sieht es aber aus, wenn eine taktische Peitsche vom Hersteller offen als effektive Waffe zur Selbstverteidigung beworben wird. So zum Beispiel auch das Sjambok von Cold Steel. Diese sollten als Hieb- und Stichwaffe eingestuft sein. Dies bedeutet, dass solche Modelle nicht geführt werden dürfen und Sie für den Erwerb mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Legal sind diese aber demnach natürlich. 

Stinger Whip und das Bundeskriminalamt

Zu der oben beschriebenen taktischen Stinger Whip ist die Rechtslage sehr klar, denn es gibt einen Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes, der den Sachverhalt eindeutig klärt und den Gegenstand innerhalb des Waffengesetzes entsprechend einstuft. 

Nach der Prüfung des BKA handelt es sich bei der Stinger Whip um eine Hieb- und Stichwaffen, da es klar ist, dass diese dazu dient die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen herab zu setzen und klar als Waffe zur Selbstverteidigung beworben wird. Somit ist es nicht legal möglich diese taktische Peitsche in der Öffentlichkeit zu führen. 

Taktische Peitsche zur Selbstverteidigung

Wichtig ist auch, dass es sich nach der Auffassung des BKA bei der Stinger Whip nicht um einen Todschläger und damit auch nicht um eine verbotene Waffe handelt. Der Verdacht liegt hier beim ersten Blick nämlich durchaus nahe. Der reine Besitz und der Erwerb ist demnach also nicht grundsätzlich verboten, sondern ab 18 Jahren problemlos erlaubt. Den Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes habe ich Ihnen hier gleich einmal mit verlinkt, damit Sie sich selbst ein Bild davon machen können.

Was Sie bei der Aufbewahrung von Hieb- und Stichwaffen zuhause und dem legalen Transport beachten müssen, habe ich Ihnen in aller Ausführlichkeit im Beitrag beschrieben.


FAQ

Handelt es sich bei einer Peitsche um eine Waffe?

Eine Bullwhip oder Peitschen für den Reitsport sind meiner Einschätzung nach nicht zu den Waffen zu zählen.
Diese Fallen demnach nicht unter die Auflagen des Waffengesetzes.

Darf man taktische Peitschen legal führen?

Nein, taktische Peitschen und solche, die vom Hersteller aktiv als Waffen zur Selbstverteidigung beworben werden, dürfen nicht legal geführt werden.
Solche Modelle zählen zu den Hieb- und Stichwaffen.

Ist die Stinger Whip in Deutschland verboten?

Nein, die taktische Peitsche "Stinger Whip" ist in Deutschland legal erwerbbar und darf besessen werden.
Nach dem Bundeskriminalamt zählen diese zu den Hieb- und Stichwaffen.
Der Verdacht, dass es sich hierbei um einen Todschläger handelt konnte vom BKA nicht bestätigt werden.