Wie kleinen Waffenschein beantragen?

Gerade in den letzten Jahren war in den Medien vermehrt zu lesen, dass immer mehr Menschen einen kleinen Waffenschein beantragen, doch warum eigentlich, zu was berechtigt Sie dieser genau und welche Waffen dürfen Sie damit führen? In dem nachfolgenden Beitrag können Sie lesen, wie die Beantragung von statten geht und welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen. Wie viel kostet ein kleiner Waffenschein eigentlich?


Was ist der kleine Waffenschein?

Zu allererst möchte ich kurz beschreiben, wofür ein kleiner Waffenschein gebraucht wird und wozu dieser Sie berechtigt. Bitte beachten Sie bei allen nachfolgenden Ausführungen, dass es sich dabei um keine verbindliche Rechtsberatung meinerseits handelt. Bitte halten Sie in jedem Fall mit der Behörde, bei der Sie den Waffenschein beantragen stets Rücksprache und prüfen Sie auch selbst die aktuelle Rechtslage nach.

Wie Sie sich bestimmt schon gedacht haben, berechtigt Sie dieser zum Führen bestimmter freier Waffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung bzw. Ihres Grundstücks; nicht jedoch bei öffentlichen Veranstaltungen. Doch um welche Waffen handelt es sich hierbei genau?

Sie werden durch den Waffenschein berechtigt, Schreckschuss-, Reizstoff- sowie Signalwaffen zugriffsbereit und verdeckt zu führen. Den Waffenschein müssen Sie hierbei unbedingt mitführen. Unerlaubterweise abfeuern dürfen Sie diese jedoch nicht ohne Weiteres.

Vorraussetzung kleiner Waffenschein Beantragung

Welche Waffen sind mit kleinen Waffenschein erlaubt?

Eigentlich das die falsche Frage, auch wenn diese oft so gestellt wird. Denn welche Waffe Sie legal kaufen dürfen, ist nicht vom Besitz des kleinen Waffenscheins abhängig.  Anders als oft gedacht, benötigen Sie diesen nicht zum Kauf, alleinigen Transport oder Besitz der entsprechenden Waffen, da diese ohnehin frei erhältlich sind, solange man die Volljährigkeit erreicht hat. Wie bereits in meinem Beitrag zu diesen Waffentypen beschrieben, muss jedoch dennoch darauf geachtet werden, dass diese ein PTB-Siegel (Physikalisch-Technischen Bundesanstaltaufweisen. Nur unter dieser Voraussetzung sind diese Waffen frei erhältlich. Ohne dieses Siegel gelten solche als scharfe Waffen. Auch die zugehörige Munition ist frei erhältlich. 


Wie kleiner Waffenschein beantragen?

Doch wie können Sie nun einen kleinen Waffenschein beantragen, um die im vorangegangen Abschnitt beschriebenen Privilegien zu nutzen und Ihre Schreckschusswaffe legal führen zu können? Nun zu allererst müssen Sie prüfen, ob sie die Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein erfüllen, welche diese sind, erfahren Sie im nächsten Kapitel. Doch keine Sorge, solange Sie volljährig und bisher nicht strafrechtlich aufgefallen sind, steht der Beantragung in aller Regel nichts entgegen.

Wo Sie den kleine Waffenschein beantragen müssen, ist auf Bundesebene nicht einheitlich geregelt, je nach Bundesland, Landkreis bzw. Gemeinde wird dies unterschiedlich gehandhabt.

Wie kann man kleinen Waffenschein beantragen?

In aller Regel kann dieser entweder vom Landratsamt, dem Ordnungsamt bzw. bei der Polizei beantragt werden. In meinem Landkreis beispielsweise ist das Landratsamt der richtige Ansprechpartner.

Dort erhalten Sie auch alle Dokumente bzw. Formulare, die Sie benötigen um den kleinen Waffenschein beantragen zu können. Oft gibt es den Antrag auch online zum Download, so dass man diesen schon einmal vorab ausfüllen kann. Die Beantragung muss jedoch persönlich erfolgen.

Welche Behörde für Sie in Ihrem Landkreis zuständig ist, finden Sie entweder über einen Anruf in Ihrer Gemeinde heraus oder über eine kurze Online-Recherche. Dort finden Sie oft schnell und einfach den richtigen Kontakt. Falls Sie in Bayern wohnen sollten, finden Sie die richtige Behörde beispielsweise über das Bayern-Portal.


Voraussetzung für die Beantragung

Auch wenn es sich bei Schreckschusswaffen nicht direkt um scharfe Waffen handelt, sind diese nicht gänzlich ungefährlich. Es ist demnach nur allzu gut nachzuvollziehen, dass Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen, um einen kleinen Waffenschein beantragen zu können. Welche das grob sind, möchte ich Ihnen nachfolgend kurz aufzeigen. Bitte halten Sie aber in jedem Fall auch noch einmal mit der bei Ihnen zuständigen Behörde Rücksprache, dass Sie zur Beantragung auch wirklich alle benötigten Unterlagen mitbringen. Meines Wissens nach gibt es auch hier kleine örtliche Unterschiede.

In jedem Fall müssen Sie für die Beantragung das 18. Lebensjahr vollendet haben, wie auch für den freien Erwerb der entsprechenden Waffen. Auch dürfen Sie keine Vorstrafen über 60 Tagessätze haben und keine Alkohol- oder andere Drogenabhängigkeit aufweisen. Kurz gesagt, muss die persönliche Eignung (körperlich und geistig) und die Zuverlässigkeit nachweisbar sein.

Weiterhin muss die fachgerechte Aufbewahrung der Waffe gewährleistet werden. Mehr zur Aufbewahrung von Waffen, können Sie in meinem Beitrag zum Thema lesen. 

Schreckschuss Pistole

Eigentlich sind die Voraussetzungen gut nachvollziehbar und sollten in aller Regel auch niemanden überraschen. Als braver Durchschnittsbürger spricht in aller Regel nichts gegen die erfolgreiche Beantragung. Entgegen der Erwartung Vieler müssen Sie keine Bedürftigkeit nachweisen. Auch eine Sachkundeprüfung entfällt hier.


Was kostet ein kleiner Waffenschein?

Viele Personen haben bestimmt auch die Sorge, dass es mit hohen Kosten verbunden sein könnte, den kleinen Waffenschein zu beantragen. Doch keine Sorge, die Kosten sind hier sehr überschaubar. Leider gibt es auch hier keine einheitliche Regelung auf Bundesebene. Der Preis für die Ausstellung kann daher lokal deutlich abweichen.

Wie viel kostet ein kleiner Waffenschein?

In Bayern schwanken die Kosten nach Angaben des Bayern-Portals örtlich zwischen 30 € und max. 150 €. Nach meiner Recherche ist das auch für die weiteren Bundesländer ein repräsentativer Wert. Die tatsächlichen Kosten für die Beantragung des kleinen Waffenscheins sollten Sie aber dennoch in Ihrer zuständigen Behörde erfragen, um sicher zu gehen.

Auch, da sich diese natürlich mit der Zeit verändern können. Die geringen Gebühren sind auch damit zu erklären, dass lediglich Verwaltungsgebühren, aber keine weiteren Lehrgänge oder Prüfungsgebühren anfallen. 

Wichtig ist auch zu erwähnen, dass die Ausstellung des Scheins unbefristet gültig ist. Die Kosten für den kleinen Waffenschein sind demnach einmalig.


FAQ

Zu was berechtigt mich der kleine Waffenschein?

Der kleine Waffenschein berechtigt Sie dazu Schreckschuss-, Reizstoff- sowie Signalwaffen zugriffsbereit und verdeckt in der Öffentlichkeit zu führen.
Abfeuern dürfen Sie diese außerhalb Ihres Grundstücks aber nicht ohne Weiteres.

Wo kann ich den kleinen Waffenschein beantragen?

Dies ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. In aller Regel kann dieser entweder vom Landratsamt, dem Ordnungsamt bzw. bei der örtlichen Polizei beantragt werden.
Welche Behörde hier für Sie zuständig ist, müssen Sie notfalls erfragen, falls Sie auf deren Website keine verlässliche Antwort finden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen kleinen Waffenschein beantragen zu dürfen?

Sie dürfen keine Vorstrafen über 60 Tagessätze haben und dürfen keine Alkohol- bzw. Drogensucht aufweisen.
Weiterhin müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und es muss die persönliche Eignung sowie Zuverlässigkeit gegeben sein.

Welche Waffen sind mit dem kleinen Waffenschein erlaubt?

Wenn Sie einen kleinen Waffenschein besitzen, sind Sie berechtigt Schreckschuss-, Reizstoff- sowie Signalwaffen zugriffsbereit und verdeckt in der Öffentlichkeit zu führen.
Der Erwerb dieser Waffen ist bisher auch ohne den kleinen Waffenschein ab 18 Jahren legal möglich.